Flächenwidmungsplan

Der Flächenwidmungsplan (FWP) regelt parzellenscharf den konkreten Verwendungszweck aller Flächen im Gemeindegebiet.

Der Flächenwidmungsplan wird vom Gemeinderat beschlossen und liegt im Gemeindeamt für jedermann zur Einsichtnahme auf.

Online können Sie in den Flächenwidmungsplan im TIRIS Einsicht nehmen.  

Kontakt

Sabine Hölbling

Bau- und Feuerpolizei

  • Parteienverkehr
  • Mo-Fr: 08:30-12:00 Uhr
  • Mo: 14:00-18:00 Uhr
  • Di, Do: 14:00-16:00 Uhr

Simone Reiter

Bau- und Feuerpolizei

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  • Mo-Fr: 08:30-12:00 Uhr
  • Do: 14.00-16.00 Uhr