Flächenwidmungsplan
Der Flächenwidmungsplan (FWP) regelt parzellenscharf den konkreten Verwendungszweck aller Flächen im Gemeindegebiet.
Der Flächenwidmungsplan wird vom Gemeinderat beschlossen und liegt im Gemeindeamt für jedermann zur Einsichtnahme auf.
Online können Sie in den Flächenwidmungsplan im TIRIS Einsicht nehmen.
Kontakt
Sabine Hölbling
Bau- und Feuerpolizei
- Parteienverkehr
- Mo-Fr: 08:30-12:00 Uhr
- Mo: 14:00-18:00 Uhr
- Di, Do: 14:00-16:00 Uhr
Simone Reiter
Bau- und Feuerpolizei
- Parteienverkehr
- Mo-Fr: 08:30-12:00 Uhr
- Do: 14.00-16.00 Uhr