Informationen

Namensänderung

Die Bestimmung/Änderung des Familiennamens kann in manchen Fällen vor dem Standesamt erfolgen – Personenstandsereignisse mit Namensbestimmendem Bezug z.B. Beendigung einer Ehe

Wunschnamen oder Änderungen des Vornamens sind nicht vor dem Standesamt möglich.

Verfahren vor dem Standesamt sind nicht unmittelbar durchführbar, nehmen Sie rechtzeitig Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin.

Gebühren

Kontakt

Mag. Karin Stefanon B.A.

Leiterin Standes- und Meldeamt

  • Parteienverkehr
  • Mo-Fr: 08:30-12:00 Uhr
  • Mo: 14:00-18:00 Uhr
  • Di, Do: 14:00-16:00 Uhr